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   OVG Niedersachsen, 02.03.2021 - 13 ME 72/21   

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OVG Niedersachsen, 02.03.2021 - 13 ME 72/21 (https://dejure.org/2021,3799)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.03.2021 - 13 ME 72/21 (https://dejure.org/2021,3799)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. März 2021 - 13 ME 72/21 (https://dejure.org/2021,3799)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 9 CoronaVQuarV ND; § 123 Abs 1 S 1 VwGO
    Absonderung; Befreiung; Corona; COVID-19; Immunität; Niedersächsische Quarantäne-Verordnung; Quarantäne; Risikogebiet; Vorwegnahme der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Befreiung von der Absonderungspflicht wegen einer überstandenen Covid-19-Erkrankung ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 3.13

    Vorlagebeschluss; Telekommunikation; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2021 - 13 ME 72/21
    Auch nach dem Beschwerdevorbringen hält es der Senat nicht für überwiegend wahrscheinlich und damit nicht für glaubhaft gemacht (vgl. zu dieser Herabsetzung des Beweismaßes bei der nach § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO erforderlichen Glaubhaftmachung: BVerfG, Beschl. v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95, 96 - juris Rn. 16; BVerwG, Beschl. v. 26.2.2014- BVerwG 6 C 3.13 -, NVwZ 2014, 1229, 1231 - juris Rn. 27; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 123 Rn. 94 f. (Stand: März 2014) m.w.N.), dass ein begründeter Einzelfall im Sinne des § 1 Abs. 9 der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung vorliegt, in dem die Antragsgegnerin nach Abwägung aller betroffenen Belange aufgrund einer Reduzierung des ihr zukommenden Ermessens verpflichtet ist, den Antragsteller von den Absonderungspflichten zu befreien.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2021 - 13 ME 72/21
    Der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes ist Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.2008 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69, 74 - juris Rn. 17; BVerwG, Beschl. v. 10.2.2011 - BVerwG 7 VR 6.11 -, juris Rn. 6; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 12.5.2010 - 8 ME 109/10 -, juris Rn. 14; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 193 f. jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2021 - 13 ME 72/21
    Auch nach dem Beschwerdevorbringen hält es der Senat nicht für überwiegend wahrscheinlich und damit nicht für glaubhaft gemacht (vgl. zu dieser Herabsetzung des Beweismaßes bei der nach § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO erforderlichen Glaubhaftmachung: BVerfG, Beschl. v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95, 96 - juris Rn. 16; BVerwG, Beschl. v. 26.2.2014- BVerwG 6 C 3.13 -, NVwZ 2014, 1229, 1231 - juris Rn. 27; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 123 Rn. 94 f. (Stand: März 2014) m.w.N.), dass ein begründeter Einzelfall im Sinne des § 1 Abs. 9 der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung vorliegt, in dem die Antragsgegnerin nach Abwägung aller betroffenen Belange aufgrund einer Reduzierung des ihr zukommenden Ermessens verpflichtet ist, den Antragsteller von den Absonderungspflichten zu befreien.
  • BVerwG, 10.02.2011 - 7 VR 6.11

    Einsicht in Behördenunterlagen; NS-Belastung ehemaliger Mitarbeiter des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2021 - 13 ME 72/21
    Der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes ist Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.2008 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69, 74 - juris Rn. 17; BVerwG, Beschl. v. 10.2.2011 - BVerwG 7 VR 6.11 -, juris Rn. 6; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 12.5.2010 - 8 ME 109/10 -, juris Rn. 14; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 193 f. jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08

    Entfallen der Annahmegründe durch Verhalten des Beschwerdeführers nach Erhebung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2021 - 13 ME 72/21
    Der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes ist Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.2008 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69, 74 - juris Rn. 17; BVerwG, Beschl. v. 10.2.2011 - BVerwG 7 VR 6.11 -, juris Rn. 6; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 12.5.2010 - 8 ME 109/10 -, juris Rn. 14; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 193 f. jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 ER 301.89

    Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung bei dem Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2021 - 13 ME 72/21
    Denn auch die bloße vorläufige Vorwegnahme der Hauptsache vermittelt die mit einem Klageverfahren erstrebte Rechtsposition und stellt den Antragsteller - ohne dass diese Rechtsstellung rückwirkend wieder beseitigt werden könnte - vorweg so, als wenn er im Klageverfahren bereits obsiegt hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989 - BVerwG 2 ER 301.89 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15 - juris Rn. 3; Senatsbeschl. v. 2.2.2021- 13 ME 41/21 -, juris Rn. 6 f.; v. 8.10.2003 - 13 ME 342/03 -, NVwZ-RR 2004, 258 f. - juris Rn. 29; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rn. 180 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2021 - 13 ME 41/21

    Befreiung; Beschwerde; Ein- und Rückreisende; Quarantäne; vorläufiger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2021 - 13 ME 72/21
    Denn auch die bloße vorläufige Vorwegnahme der Hauptsache vermittelt die mit einem Klageverfahren erstrebte Rechtsposition und stellt den Antragsteller - ohne dass diese Rechtsstellung rückwirkend wieder beseitigt werden könnte - vorweg so, als wenn er im Klageverfahren bereits obsiegt hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989 - BVerwG 2 ER 301.89 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15 - juris Rn. 3; Senatsbeschl. v. 2.2.2021- 13 ME 41/21 -, juris Rn. 6 f.; v. 8.10.2003 - 13 ME 342/03 -, NVwZ-RR 2004, 258 f. - juris Rn. 29; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rn. 180 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.10.2003 - 13 ME 342/03

    Aufnahmeanspruch; Aufnahmekapazität; Auswahlkriterien; Auswahlverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2021 - 13 ME 72/21
    Denn auch die bloße vorläufige Vorwegnahme der Hauptsache vermittelt die mit einem Klageverfahren erstrebte Rechtsposition und stellt den Antragsteller - ohne dass diese Rechtsstellung rückwirkend wieder beseitigt werden könnte - vorweg so, als wenn er im Klageverfahren bereits obsiegt hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989 - BVerwG 2 ER 301.89 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15 - juris Rn. 3; Senatsbeschl. v. 2.2.2021- 13 ME 41/21 -, juris Rn. 6 f.; v. 8.10.2003 - 13 ME 342/03 -, NVwZ-RR 2004, 258 f. - juris Rn. 29; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rn. 180 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.10.2010 - 8 ME 221/10

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen einer eingegangenen Ehe mit einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2021 - 13 ME 72/21
    Dieses Interesse ergibt sich regelmäßig aus einer besonderen Eilbedürftigkeit der Rechtsschutzgewährung (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 19.10.2010 - 8 ME 221/10 -, juris Rn. 4; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 123 Rn. 81 (Stand: März 2014)).
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 8 ME 109/10

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 5 S. 2 Alt. 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2021 - 13 ME 72/21
    Der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes ist Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.2008 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69, 74 - juris Rn. 17; BVerwG, Beschl. v. 10.2.2011 - BVerwG 7 VR 6.11 -, juris Rn. 6; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 12.5.2010 - 8 ME 109/10 -, juris Rn. 14; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 193 f. jeweils m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.1987 - 12 B 109/87
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.07.1962 - I B 57/62
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2021 - 13 ME 111/21

    Corona; einstweilige Anordnung; Feststellungsantrag; Gesangsverbot; Gottesdienst;

    Danach wird für eine stattgebende Eilentscheidung in einer derartigen Situation verlangt, dass eine hohe, mithin weit überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit in einem Hauptsacheverfahren besteht und durch das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Hauptsacheentscheidung nicht mehr in der Lage wäre (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 2.3.2021 - 13 ME 72/21 -, juris Rn. 5 f., und v. 2.2.2021 - 13 ME 41/21 -, juris Rn. 6 ff. sowie Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 13 ME 146/21

    Einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Beschwerde;

    Danach wird für eine stattgebende Eilentscheidung in einer derartigen Situation verlangt, dass eine hohe, mithin weit überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit in einem Hauptsacheverfahren besteht und durch das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Hauptsacheentscheidung nicht mehr in der Lage wäre (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 2.3.2021 - 13 ME 72/21 -, juris Rn. 5 f., und v. 2.2.2021 - 13 ME 41/21 -, juris Rn. 6 ff. sowie Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 13 ME 187/21

    Anordnung, einstweilige; Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund;

    Danach wird für eine stattgebende Eilentscheidung in einer derartigen Situation verlangt, dass eine hohe, mithin weit überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit in einem Hauptsacheverfahren besteht und durch das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Hauptsacheentscheidung nicht mehr in der Lage wäre (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 2.3.2021 - 13 ME 72/21 -, juris Rn. 5 f., und v. 2.2.2021 - 13 ME 41/21 -, juris Rn. 6 ff. sowie Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • VG Würzburg, 17.05.2021 - W 8 K 20.1621

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Kontaktpersonen einer positiv auf das Coronavirus

    Eine solche könnte beispielsweise dann gegeben sein, wenn aufgrund individueller Umstände dem Absonderungsverpflichteten die Befolgung der Pflicht zur Isolation ausnahmsweise unmöglich oder unzumutbar ist (vgl. zu § 1 Abs. 9 der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung NdsOVG, B.v. 2.3.2021 - 13 ME 72/21 - juris Rn. 13).
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